I-40-FAQ

Wie viel ist der Garten wert? (Gartenübertragungen)

Wichtige Information für abgebende & neue Pächter:

  • Jede beabsichtigte Gartenübertragung muss im Vorhinein der jeweiligen Vereinsleitung gemeldet werden. Es gibt u.U. Interessenten auf Vormerklisten, die für die Neuvergabe vorrangig behandelt werden.
  • Die Wertermittlung ist gemäß den Sachverständigen-Richtlinien „94.04 Kleingärten samt darauf befindlichen Baulichkeiten iSd §§ 9 Abs. 1, 16 Abs. 1 Kleingartengesetz“ bzw. von einem Schätzgutachter des Landesverbands OÖ (SV Helmut Kaiser, Tel.: +43 664 174 07 47, E-Mail: helmut.kaiser@voebdirekt.at; SV Simon Kaiser, Tel.: +43 699 1140 20 01, E-Mail: simon.kaiser@gmx.at) durchzuführen. Auf die beschriebene Werteermittlung kann verzichtet werden sofern der Aufwendungsersatz (“Ablöse”) dem Vereinsvorstand plausibel erscheint. 
  • Der Verein/Generalpächter kann vorgeschlagene Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen. Es sollte daher keinesfalls Aufwendungsersatz (“Ablöse”) bezahlt werden, bevor der Bewerber ordnungsgemäß in den Verein als Mitglied aufgenommen und ein gültiger (Unter-)Pachtvertrag unterschrieben wurde.
Ich habe ein Grundstück & möchte eine Dauerkleingartenanlage darauf errichten. Unterstützt mich der Landesverband der Kleingärtner Oberösterreichs dabei?

Der Landesverband der Kleingärtner Oberösterreichs bezweckt statutengemäß auch die Errichtung neuer Dauerkleingartenanlagen. Um solche Projekte zu evaluieren, müssen einige Grundvoraussetzungen gegeben sein:

  • Das Grundstück muss mindestens 6.000 qm groß sein, idealerweise eben, keine Hanglage.
  • Das Grundstück muss dem Landesverband der Kleingärtner Oberösterreich unbefristet verpachtet oder verkauft werden.
  • Das Grundstück muss für Dauerkleingärten gewidmet sein.
  • Das Grundstück muss über eine geeignete, befestigte Zufahrt verfügen und im Idealfall eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz aufweisen.
  • Eine Aufschließung (Wasser, Kanal, Strom) des Grundstücks muss gegeben bzw. möglich sein.
  • Das Grundstück muss über ein ausreichend großes Einzugsgebiet verfügen. Eine Bedarfserhebung muss ggf. durchgeführt werden. 

Wenn oben angeführte Punkte erfüllt sind, freuen wir uns über Ihre Zuschrift an office@kleingaertnerlvooe.at

Darf ich einen Kleingarten dauerhaft bewohnen?

Nein. In OÖ verbietet das OÖ Raumordnungsgesetz ein dauerhaftes Wohnen:

§ 30 b des OÖ Raumordnungsgesetzes befasst sich mit Sonderbestimmungen für Dauerkleingärten. In Abs. 1 steht :

Dauerkleingartenanlagen sind Verbände von mindestens fünf örtlich zusammenhängenden Dauerkleingärten. Dauerkleingärten sind Grundflächen kleineren Ausmaßes (in der Regel kleiner als 500 m2), die auf Dauer für eine nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung oder für Zwecke der individuellen Erholung, nicht jedoch für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dauerkleingärten müssen keine eigenen Grundstücke im Sinn des Grundbuchs- und Vermessungsrechts bilden.

Welche Vorschriften gelten in einem Gartenverein?

Um ein möglichst harmonisches Miteinander zu ermöglichen gilt es als Mitglied in einem Gartenvereinen diverse Vorschriften zu beachten:

Die Mitgliedschaft im Kleingartenverein ist für jeden Gartenpächter zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Unterpachtvertrags bzw. Einzelpachtvertrags. Das Vereinsgesetz, die Vereinsstatuten und allfällige vereinsinterne Regeln (wie z.B. vereinsinterne Gartenordnungen, Vereinsbeschlüsse, etc.) sind einzuhalten.

Der Landesverband der Kleingärtner OÖs hat für die Mitglieder eine eigene Gartenordnung erlassen, in der grundsätzliche Belange rund um Garten und Gartenbewirtschaftung geregelt sind. Mit Unterschrift im Unterpachtvertrag verpflichten sich alle Mitglieder zur Einhaltung der Gartenordnung und aller sonstigen Regularien.

Bezüglich der baulichen Vorschriften gilt es, die OÖ Bauordnung, das Kleingartengesetz und die Dauerkleingartenverordnungen der jeweiligen Gemeinden (falls solche erlassen wurden) zu beachten.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen finden Sie auf dieser Website unter “RECHTLICHES”.

Ich bin Mitglied eines Gartenvereins und habe eine Frage. An wen wende ich mich?

Primärer Ansprechpartner ist der Vorstand Ihres Vereins. Wenn dieser Ihre Frage nicht beantworten kann, können Sie uns gerne unter office@kleingaertnerlvooe.at
kontaktieren; in diesem Fall bitten wir Sie den Obmann/die Obfrau Ihres Vereins in Kopie zu setzen.

Ich bin kein Mitglied eines Gartenvereins und habe eine Frage. An wen wende ich mich?

Primärer Ansprechpartner ist der Vorstand des Vereins, den die Frage betrifft bzw. für den Sie sich interessieren. Die Kontaktdaten unserer Mitgliedsvereine finden Sie unter KONTAKT. Wenn dieser Ihre Frage nicht beantworten kann, können Sie uns gerne unter office@kleingaertnerlvooe.at kontaktieren.

Wieviel kostet ein Garten?

Eine generelle Aussage dazu kann leider nicht getroffen werden, da dies stark von mehreren Faktoren wie Aufschließung, Bau- und Gartenausstattung, Lage, etc. abhängt.

Wie bekomme ich einen Garten?

Wenn Sie sich für einen Kleingarten interessieren, ist der richtige Ansprechpartner der jeweilige Kleingartenverein direkt. Eine Auflistung der Mitgliedervereine finden Sie unter KONTAKT.

Viele Vereine führen Vormerklisten und informieren vorgemerkte Interessenten bei Freiwerden eines Gartens in der jeweiligen Gartenanlage.

Freie Gärten finden Sie fallweise auch auf unserer Website unter FREIE GÄRTEN.

Wir möchten sie ausdrücklich darüber informieren, dass der Landesverband der Kleingärten Oberösterreichs nicht der richtige Ansprechpartner ist, keine Vormerklisten führt und Ihnen nicht behilflich sein kann.