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Gartenvergabe Pöstlingberg neu

Traumlage am Fuße des Pöstlingbergs mit herrlichem Dom- und Schlossblick. Die Anlage ist offen gestaltet und teilweise nicht eingezäunt. Die Gärten befinden sich in Hanglage und sind teilweise terrassiert.

Ausstattung und Rahmenbedingungen:

  • Strom- und Wasseranschluss auf den Parzellen
  • Kanalanschluss an der Grundstücksgrenze
  • Mehrere Gemeinschafts-WC vorhanden
  • Mietparkplätze in der Nähe verfügbar
  • ca. 15 Minuten zur Straßenbahn
  • keine direkte Zufahrt zu den Gärten möglich
  • Tierhaltung nicht gestattet
  • Pools und Keller sind nicht erlaubt

Kosten (Stand 2026)

  • Pacht: € 1,70 pro m² jährlich
  • Zusätzliche Betriebs- und Nebenkosten: ca. € 350,00 pro Jahr
  • Einmalige allgemeine Beitrittsgebühr: € 2000,00

Parzelle 46

Attraktive terrassierte Hangparzelle in nahezu rechteckiger Form mit einer Gesamtfläche von ca.180m²

Auf der Parzelle befinden sich:

  • eine baubewilligte Blockbohlen-Holzhütte mit ca.12,7 m²
  • ein offener Terrassenanbau mit ca. 14,7m²
  • eine Gerätehütte mit ca. 4,65m²

zusätzlich bieten rund 25 Laufmeter Ligusterhecke, eine gepflegte Rasenfläche sowie verschiedene Bepflanzung

ein angenehmes Gartenambiente.

VB.: € 17.000,00 Ein aktuelles Schätzgutachten liegt vor.

Kontakt: Obmann Robert Doppler

Mail.: gartenverein-spatzenbauer@ gmx.at

Tel.: 0699 13333315

 

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Gartenparzelle

Derzeit ist kein freier Garten verfügbar!

Wie viel ist der Garten wert? (Gartenübertragungen)

 

Wichtige Information für abgebende & neue Pächter:

  • Jede beabsichtigte Gartenübertragung muss im Vorhinein der jeweiligen Vereinsleitung gemeldet werden. Es gibt u.U. Interessenten auf Vormerklisten, die für die Neuvergabe vorrangig behandelt werden
  • Die Wertermittlung ist gemäß den Sachverständigen-Richtlinien "94.04 Kleingärten samt darauf befindlichen Baulichkeiten iSd §§ 9 Abs. 1, 16 Abs. 1 Kleingartengesetz" bzw. vom Schätzgutachter des Landesverbands OÖ. durchzuführen (Kontaktdaten erhalten Sie bei Ihrem Vereinsvorstand). Auf die beschriebene Werteermittlung kann verzichtet werden sofern der Aufwendungsersatz ("Ablöse") dem Vereinsvorstand plausibel erscheint. 
  • Der Verein/Generalpächter kann vorgeschlagene Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen. D.h. keinesfalls sollte Aufwendungsersatz ("Ablösen") bezahlt werden, bevor nicht der Bewerber ordnungsgemäß in den Verein als Mitglied aufgenommen ist & ein gültiger (Unter-)Pachtvertrag unterschrieben wurde.

 

Login für Funktionäre

Der geschützte Bereich mit hilfreichen Informationen zur Vereinsarbeit wird nach Anmeldung im Menü sichtbar.
Zugangsdaten können unter Angabe von Name, Verein und Funktion unter office@kleingaertnerlvooe.at angefordert werden