Der Landesverband der Kleingärtner Oberösterreich bezweckt statutengemäß auch die Errichtung neuer Dauerkleingartenanlagen. Um solche Projekte zu evaluieren, müssen einige Grundvoraussetzungen gegeben sein:
- Das Grundstück muss mindestens 6.000 qm groß sein, idealerweise eben, keine Hanglage.
-
Das Grundstück muss dem Landesverband der Kleingärtner Oberösterreich unbefristet verpachtet oder verkauft werden.
-
Das Grundstück muss für Dauerkleingärten gewidmet sein.
-
Das Grundstück muss über eine geeignete, befestigte Zufahrt verfügen und im Idealfall eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz aufweisen.
-
Eine Aufschließung (Wasser, Kanal, Strom) des Grundstücks muss gegeben bzw. möglich sein.
-
Das Grundstück muss über ein ausreichend großes Einzugsgebiet verfügen. Eine Bedarfserhebung muss ggf. durchgeführt werden.
Wenn oben angeführte Punkte erfüllt sind, freuen wir uns über Ihre Zuschrift an