Kleingarten in Urfahr (Hohe Strasse) zu vergeben

Sehr hübscher sonniger Garten in starker Hanglage mit 287 m² zu verpachten. Hütte mit Wasser- und Stromanschluss vorhanden. Kein Kanalanschluss - Pool verboten. Sachverständigengutachten über € 21.250,00 vorhanden - Verkaufspreis Verhandlungssache mit dem abgebenden Pächter.
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Adresse: Eisenbahner Kleingartenverein Linz, Sektion 13, Hohe Straße, 4040 Linz - Keine Parkplätze! Interessenten in örtlicher Nähe bevorzugt.
 
Kontaktdaten Obleute Sektion 13:
Hilde Unterstab 0664/655 44 05, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  oder 
Claudia Lorenz 0554/130 36 97 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 

Garten in der Sektion 9, Prinz-Eugen-Straße 40, 4020 Linz des Kleingartenvereins Linz Ost

In der Sektion 9, Prinz Eugen Straße 40 des Kleingartenvereins Linz Ost wird folgender hochwertiger Kleingarten zur Übergabe frei:

Parzelle 142

288 m² Grundfläche, hochwertig ausgeführtes, gepflegtes Gartenhaus mit Nebengebäude innerhalb der Anlage. Die Wertigkeit der Baulichkeiten und Kulturen drückt sich durch ein vorliegendes Schätzgutachten eines beeideten Sachverständigen über € 82.200,-- aus. Mit diesem Schätzgutachten haben ÜbernehmerInnen die Sicherheit des realen Wertes.

 

Die ergänzende Ablöse für Garten-Accessoires, Einrichtung, Zubehör, Gartenwerkzeuge sind gesondert mit dem abgebenden Pächter zu vereinbaren.

 

 

 

 

Wenn Sie Interesse an einem eigenen Garten im Stadtgebiet von Linz haben und eine unverbindliche Besichtigung vornehmen möchten, so ersuchen wir um ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Gerne geben vereinbaren wir einen persönlichen Besichtigungs- und Kennenlerntermin mit den abgebenden Pächtern und der Vereinsführung.

 

Wie viel ist der Garten wert? (Gartenübertragungen)

 

Wichtige Information für abgebende & neue Pächter:

  • Jede beabsichtigte Gartenübertragung muss im Vorhinein der jeweiligen Vereinsleitung gemeldet werden. Es gibt u.U. Interessenten auf Vormerklisten, die für die Neuvergabe vorrangig behandelt werden
  • Die Wertermittlung ist gemäß den Sachverständigen-Richtlinien "94.04 Kleingärten samt darauf befindlichen Baulichkeiten iSd §§ 9 Abs. 1, 16 Abs. 1 Kleingartengesetz" bzw. vom Schätzgutachter des Landesverbands OÖ. durchzuführen (Kontaktdaten erhalten Sie bei Ihrem Vereinsvorstand). Auf die beschriebene Werteermittlung kann verzichtet werden sofern der Aufwendungsersatz ("Ablöse") dem Vereinsvorstand plausibel erscheint. 
  • Der Verein/Generalpächter kann vorgeschlagene Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen. D.h. keinesfalls sollte Aufwendungsersatz ("Ablösen") bezahlt werden, bevor nicht der Bewerber ordnungsgemäß in den Verein als Mitglied aufgenommen ist & ein gültiger (Unter-)Pachtvertrag unterschrieben wurde.

 

Login für Funktionäre

Der geschützte Bereich mit hilfreichen Informationen zur Vereinsarbeit wird nach Anmeldung im Menü sichtbar.
Zugangsdaten können unter Angabe von Name, Verein und Funktion unter office@kleingaertnerlvooe.at angefordert werden